Der OV-Stab hat im Einsatzfall wichtige Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen, insbesondere im Rahmen der Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Aus dem Stab wird eine Leitungs- und Koordinierungsstelle (LuK - OV).
Der OB entscheidet bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger über die Entsendung der Einheiten und überträgt das Unterstellungsverhältnis auf die Einsatzleitung des Bedarfsträgers.
Auch während Einsätzen obliegt ihm eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den THW-Helfern. Dabei greift er aber keinesfalls in die taktische Führung ein.
Aufgaben des OV-Stab (LUK-OV) im Einzelnen im Einsatzfall:
•Entgegennahme der Anforderung, Entscheidung und Veranlassung geeigneter Maßnahmen
•Veranlassung der Alarmierung, bzw. Weiterführung und ggf. Nachalarmierung
•Personalerfassung und Personalplanung
•Herstellen und Halten der Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger, insbes. durch Entsendung der Fachberater
•Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Leitungs- und Koordinierungsstelle (LuK)
•Herstellen und Halten der Verbindung zur entsandten Einheit / Teileinheit zur Koordinierung der Kräfte, der Logistik usw.
•Führungsaufgaben innerhalb des OV bei Auswahl und Entsendung von Einsatzkräften, Sicherstellung von Logistik, etc.
•Zusammenarbeit mit THW-Führungsstellen (bei Bedarf)
•Information von Arbeitgebern und Helfer-Angehörigen
•Betreuung der Kräfte im OV
•ggf. Funktion als Anlaufstelle / Bereitstellungsraum / Logistik-Stelle für überörtliche Kräfte
Die Einsatz-Aufgaben des OV-Stabes ergeben sich aus den „Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation bei Einsätzen in der THW-Struktur“ und der „Stabsdienstordnung für LuK“, insbes. für die einzelnen OV-Stabsfunktionen.